Hundeführerschein - vom Nymphenteich

Jagdgebrauchshund vom Nymphenteich
Deutsch Drahthaar und Kleinteckel aus jagdlicher Leistungszucht
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Hundeführerschein
Bei uns in Niedersachsen ist jeder Hundehalter ab dem 01.07.2013 verpflichtet, seine Sachkunde zur Hundehaltung nachzuweisen.
Hundehalter, die sich nach dem 01.07.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als schkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Beide Prüfungen könnt Ihr bei mir abnehmen lassen.
Durch den Landkreis Göttingen bin ich anerkannte Person zur ABnahme von Sachkundeprüfungen bei Hunden gemäß NHundG.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mich im Juni 2020 als Prüfer aufgenommen.

Solltet Ihr zum Hundeführerschein und zu den Prüfungen Fragen haben, meldet Euch einfach bei mir!
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